Der Auftraggeber behält üblicherweise fünf Prozent der Schlussrechnung über die gesamte Gewährleistungsfrist ein. Über eine Bürgschaft lösen Sie diesen Einbehalt ab und das Geld fließt an Sie.
Gewährleistungsbürgschaft: Sicherheitseinbehalt ablösen
Holen Sie sich den einbehaltenen Teil Ihrer Schlussrechnung ins Unternehmen zurück.
Ihr Nutzen
Bei mehreren Objekten summiert sich der Einbehalt schnell auf einen fünfstelligen Betrag, der jahrelang gebunden ist.
Der Rahmen läuft über den Kautionsversicherer, Ihre Kreditlinie bleibt unberührt.
Ablauf in drei Schritten
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Sie nennen Einbehalt, Objekt und Dauer der Gewährleistungsfrist.
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Wir holen die Angebote ein und rechnen Ihnen Kosten gegen freiwerdende Liquidität.
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Die Bürgschaft geht an den Auftraggeber, der Einbehalt wird ausgezahlt.
Unterlagen für die erste Prüfung
Mehr braucht es für die erste Einschätzung nicht. Alles Weitere besprechen wir im Gespräch.
- Letzter Jahresabschluss
- Aktuelle BWA
- Schlussrechnung und Abnahmeprotokoll
- Vertragsklausel zum Sicherheitseinbehalt
Aus der Praxis
Bauhandwerk: Avalrahmen über einen Kautionsversicherer, damit die Kreditlinie der Hausbank frei bleibt.
Häufige Fragen
Lohnt sich das überhaupt?
Das rechnen wir Ihnen am konkreten Fall vor: Avalprovision über die Restlaufzeit gegen den Betrag, der sonst bis zum Ende der Gewährleistungsfrist beim Auftraggeber liegt.
Muss der Auftraggeber zustimmen?
Die Ablösung des Einbehalts durch eine Bürgschaft ist in den meisten Bauverträgen und in der VOB/B vorgesehen. Maßgeblich ist Ihre Vertragsklausel, die sehen wir uns an.
Geht das auch für mehrere alte Objekte auf einmal?
Ja. Genau dafür ist ein Avalrahmen gedacht, aus dem Sie für jedes Objekt eine Urkunde abrufen.
Anfrage
Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an: 06721 6979873
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und persönlich bearbeitet.